Für Assange steht alles auf dem Spiel.
Der gebürtige Australier Julian Assange schwebt in der Gefahr, den USA ausgeliefert zu werden.
Die US-Regierung will ihn wegen Spionage anklagen. Die Anklageschrift umfasst 18 Punkte, ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft.
Der in Großbritannien inhaftierte WikiLeaks-Gründer Assange wird jedoch noch länger im Unklaren darüber gelassen, was mit ihm geschieht.
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Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter für Folter, hat Assange im Gefängnis besucht und die Fakten recherchiert. Er hat das Täuschungsmanöver der Staaten durchschaut und begann den Fall als das zu sehen, was er wirklich ist: die Geschichte einer politischen Verfolgung. An Assange soll ein Exempel statuiert werden zur Abschreckung aller, die die schmutzigen Geheimnisse der Mächtigen ans Licht ziehen wollen! Hier weiter.
Der Fall Julian Assange
Assange sitzt seit fast fünf Jahren im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh bei London.
Doch was hat Julian Assange gemacht? Er hat Videos und Dokumente veröffentlicht, die er von Whistleblower/-innen zugespielt bekam. Für investigative Journalisten/-innen ein üblicher Vorgang – sofern die Informationen wichtig für die Öffentlichkeit sind. Das sind die Dokumente über die US-Aktivitäten im Irak und in Afghanistan zweifellos.
Ab 2010 veröffentlicht WikiLeaks Geheimdokumente und Videos, auch bekannt als „Cablegate“. Sie stammten aus Depeschen von US-Botschaften weltweit. Diese zeigen unter anderem, wie die USA die diplomatische Situation weltweit einschätzt. Sie zeigen aber auch Menschenrechtsverletzungen der USA.
Für die USA gilt das Ausspielen der Dokumente als Akt der Spionage. Assange hat sich deswegen früh darum bemüht, einer Auslieferung an die USA zu entgehen. Er hat sich ab 2012 sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt.
Bis 2019 bekam er dort politisches Asyl, danach wurde er nach einem Machtwechsel in Ecuador und vielen Schikanen schließlich an Großbritannien ausgeliefert und festgenommen. Kurz darauf stellen die USA ein offizielles Auslieferungsverfahren.
Seitdem befindet sich Assange in einem Hochsicherheitsgefängnis. Dort ist er 22 Stunden am Tag in einer Isolationszelle. 2022 hat die britische Regierung der Auslieferung zugestimmt, seine Anwälte haben dagegen berufen.
2021 machte ein britisches Gericht den Weg für seine Auslieferung in die USA frei, im Folgejahr stimmte auch die damalige britische Innenministerin zu. Mehrere Versuche von Assange und seinen Anwälten, diese Entscheidungen zu kippen, sind gescheitert. Und so hängt alles an der Entscheidung der High-Court-Richter Victoria Sharp und Jeremy Johnson.
Weisen sie den Berufungsantrag ab, hat Julian Assange den Rechtsweg in Großbritannien ausgeschöpft – und von da an könnte er jederzeit in ein Flugzeug in die USA gesetzt werden. Verhindern könnte das dann nur noch ein weiteres Verfahren, das Assange offenbar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anstrebt.
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Die Anhörung war fast ein Kammerspiel
Um es so weit nicht kommen zu lassen, setzten Assanges Anwälte am vergangenen Dienstag in ihrer Argumentation vor Gericht einiges daran, das US-Vorgehen gegen Assange als politisch motiviert darzustellen. Assange habe „staatliche Verbrechen“ aufgedeckt.
Sein Rechtsbeistand Mark Summers sprach von einem „paradigmatischen Beispiel staatlicher Vergeltungsmaßnahmen für politische Meinungsäußerungen“. Seine Anwälte betonten außerdem die publizistische Natur von Assanges Veröffentlichungen, argumentierten, sie seien im öffentlichen Interesse gewesen.
So gewichtig der Fall ist, so sehr hatte er in diesem kleinen Gerichtssaal, fast etwas von einem Kammerspiel. Zwei Reihen hinter den Anwälten ihres Mannes saßen Assanges Ehefrau Stella Assange und sein Vater John Shipton und verfolgten schweigend die Verhandlung.
Der hohe Raum schluckte so viel Schall, dass die teils sehr detaillierten Ausführungen der Anwälte je nach Sitzplatz schwierig zu verstehen waren, schon aus wenigen Metern Entfernung.
Assange drohe bei einem Prozess in den USA eine „eklatante Rechtsverweigerung“, sagte Assange-Anwalt Fitzgerald. Er argumentierte, dass nicht gewährleistet sei, dass der Nicht-US-Staatsbürger Assange im Falle eines US-Prozesses unter dem Schutz der freien Meinungsäußerung laut dem US-amerikanischen First Amendment stehe.
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Falls er ausgeliefert wird, könnten ihm weitere Anklagen nach dem „Spionage Act“ und die Todesstrafe drohen. Und das nicht weil er kriminelle Taten begangen hat, sondern weil er solche enthüllt hat – im Irak, in Afganistan und anderswo. Der Ausgang des Verfahrens von Julian Assange wird zeigen, ob es wirklich schon so weit ist und die Presse- und Meinungsfreiheit am Ende ist. Hier weiterlesen >>>.
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US-Anwälte: Assanges Publikationen sind „beispiellos“
Am Mittwoch dann legten die drei Anwälte der US-Regierung ihre Reaktionen auf die Einwände der Assange-Verteidigung vor.
Sie sagten, Assanges Strafverfolgung beruhe auf „Gesetzen und Beweisen“. Assanges Strafverfolgung möge beispiellos sein, „aber was er getan hat, war beispiellos“. Die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben würden, basierten nicht auf seiner politischen Meinung, sondern darauf, dass er „weit über die Handlungen eines Journalisten hinaus“ gegangen sei, der einfach Informationen erlange.
Anwältin Claire Dobbin verwendete viel Zeit darauf, argumentativ diesen Unterschied herauszuarbeiten und blieb dabei recht eng bei dem, was in der US-Anklageschrift gegen Assange steht. Unter anderem wird ihm dort vorgeworfen, er habe etwa die US-Militäranalystin Chelsea Manning ermutigt, Geheimdokumente zu beschaffen und illegalerweise an WikiLeaks weiterzugeben.
Assange habe mit der Veröffentlichung einer unredigierten Fassung der US-Diplomatendepeschen auf WikiLeaks „wahllos und wissentlich“ die Namen von Menschen veröffentlicht, die der US-Regierung als Informationsquellen gedient hätten. Das habe ein „gravierendes und unmittelbares Risiko“ geschaffen, das unschuldige Menschen in ernsthafte physische Gefahr gebracht hätte oder der Möglichkeit ausgesetzt hätte, willkürlich festgenommen zu werden“.
Die US-Anwälte widersprachen auch anderen Argumenten der Assange-Anwälte. Dobbin wies etwa deren Vorwürfe zurück, laut denen der ehemalige US-Präsident Donald Trump von der CIA sich „Optionen“ habe vorlegen lassen, wie man Assange töten oder kidnappen könne. Dies hatte Yahoo News2021 berichtet.
Von den rechtlichen Vertretern der US-Regierung habe man bei der Anhörung „im Grunde nichts Neues gehört“, sagte Rebecca Vincent von Reporter ohne Grenzen zu ZEIT ONLINE.
„Wenn er ausgeliefert wird, stirbt er“
Die beiden Richter zeigten sich im Verlauf der Anhörung interessiert und stellten viele Zwischenfragen an beide Seiten, etwa über den Schutz des Nicht-US-Staatsbürgers Assanges unter dem US-amerikanischen First Amendment.
Anders als in anderen Verhandlungen des Falls war Assanges Gesundheit an beiden Tagen kaum ein Thema innerhalb des Gerichtssaales – abgesehen von der offenkundigen Leerstelle, die es hinterlässt, wenn über die Zukunft eines Mannes, seine Auslieferung in ein Land, in dem ihm möglicherweise bis zu 175 Jahre Haft drohen, ohne dass er dabei ist.
Krankheitsbedingt konnte er nicht im Gerichtssaal präsent sein, nicht mit seinen Anwälten kommunizieren, so wie die es im Vorfeld beantragt hatten. Wie es ihm geht, das konnte man bei dem Prozess darum nicht sehen. Das mussten andere beantworten, seine Frau Stella Assange etwa.
„Wenn er ausgeliefert wird, stirbt er“, hatte sie schon auf einer Pressekonferenz vor einer Woche gesagt. Seine Gesundheit verschlechtere sich, mental wie physisch, sagte sie. Assange habe bei ihrem letzten Besuch im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh Schmerzen gehabt, sich wegen starkem Husten eine Rippe gebrochen.
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Was ist die Kritik an der Behandlung von Julian Assange?
“Die Tatsache, dass er jetzt schon fünf Jahre eingesperrt ist, halten wir für politische Strafjustiz”, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich. Sie sieht in der möglichen Auslieferung von Julian Assange an die USA einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Arbeit von Journalisten/-innen.
Das betont auch die Organisation “Reporter ohne Grenzen”. Assange habe mit der Veröffentlichung keine Spionage betrieben, sondern wichtige Vorgänge gezeigt, die sonst nicht an die Öffentlichkeit gelangt wären.
Zudem sei der “Espionage Act”, unter dem Assange in den USA angeklagt wird, rechtsstaatlich problematisch, so Hashemi. Bei einer Anklage unter diesen Gesetzen von 1917 kann sich Assange nicht damit verteidigen, dass die Veröffentlichung der Informationen von großer Bedeutung für die Öffentlichkeit war.
“Wenn man Assange unter diesen Bedingungen an die USA ausliefert, schafft man einen Präzedenzfall. Auch für andere Journalisten/-innen weltweit, die über Menschenrechtsverletzungen berichten und dafür dann bestraft werden”, sagt Hashemi.
Am Mittwochnachmittag beendete Richterin Sharp die Anhörung – ohne Terminankündigung, wann sie und ihr Kollege Johnson ihre Entscheidung vorlegen wollen.
Als wenige Minuten nach Ende der Verhandlung Stella Assange aus dem Haupteingang des High Courts trat, brandete bei den Assange-Unterstützern Jubel auf.
Fast so, als hätte man vor Gericht einen Sieg errungen – jedoch liegt das Schicksal von Julian Assange noch immer in den Händen der Justiz.
Quellen: Zeit und Moment – Die Alpenschau bedankt sich!
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