Nahezu jeder Flüchtling hat ein nagelneues, teures Smartphone. Das eigenartige daran ist, dass entgegen der unglaublich peniblen Legitimierung, die jeder normale Bürger zu erbringen hat, um ein Handy zu erwerben, die Flüchtlinge die Smartphones samt Simkarte bekommen- ohne jede Legitimierung, ohne jedes Ausweispapier, Kontodaten, Wohnort … ja ohne jeden nachweisbaren Namen.
Gutmenschen erklären stets, dass diese Handys notwendig seien, da die Flüchtlinge mit ihren Angehörigen in der Heimat in Kontakt bleiben müssen. Aber wer bezahlt eigentlich die horrenden Telefonrechnungen?
„Die einheimische Bevölkerung muss mit ihren Zwangsgebühren für die Telefonkosten von Flüchtlingen aufkommen“ – diese Behauptung kursiert zurzeit im Internet. Da wird also behauptet, dass die Österreicher, die die ORF-Zwangsgebühr über die GIS (Gebühren Info Service) bezahlen, automatisch die Telefonkosten der Zuwanderer übernehmen.
Um das zu untermauern, wurde eine angebliche Stellungnahme der Caritas veröffentlicht:
Die MitarbeiterInnen der Caritas Grundversorgung unterstützen zudem Asylwerbende dabei, Anträge an das GIS (Gebühren Info Service) auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten einzubringen. Die Prüfung und Genehmigung von Zuschussleistungen erfolgt dann direkt durch das Gebühren Info Service.
Die Unternehmenssprecherin des Telefonanbieters A1, Livia Dandrea-Böhm, sagte, dass die GIS die Anspruchsberechtigung für Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit bestimme. Wird diesem stattgegeben, gebe es einen monatlichen Zuschuss zum Fernsprechentgelt in der Höhe von zwölf Euro inklusive Umsatzsteuer. Das Geld komme aber nicht vom Telefonanbieter, sondern vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT).
Anspruchgrundlage kennt das Wort „Flüchtling“ nicht
Woher das Geld kommt und wie viel dafür aufgewendet wird, steht im Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG) §10.
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat der GIS Gebühren Info Service GmbH für die von ihr ausgezahlten Zuschussleistungen einen Betrag von jährlich bis zu 54,504.625 Euro zu erstatten.
Ob aus diesem Finanztopf auch „Flüchlinge“ Geld beziehen, ist nach einer parlamentarischen Beantwortung vom früheren Infrastrukturminister Alois Stöger (SPÖ) vom 22. Jänner nicht klar zu erkennen.
Nachdem das FeZG die Anspruchsgrundlage „Flüchtling“ nicht kennt, existiert aus diesem Titel per se kein Anspruch.
15 Anfragen an den Finanzminister
Seit 27. Jänner muss sich nun auch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) mit dem Handy-Thema beschäftigen, weil der fraktionslose Abgeordnete Gerhard Schmid ihn diesbezüglich gleich mit 15 Anfragen bombardierte.
Interessant, was Schmid in seiner Einleitung schrieb:
Medienvertreter und Brancheninsider berichteten uns, dass Flüchtlinge, welche über kein, bzw. kein „adäquates“, Handy verfügten, von der Telekom Austria / A1 mit einem neuen Handy ausgestattet worden seien, bzw. werden sollen, bzw. das Recht haben sollen, ein Mobiltelefon unentgeltlich zu erwerben. Darüber hinaus sollen von der Telekom Austria /A1 Gesprächsguthaben bis zu € 700,00 pro Flüchtling / Mobiltelephon finanziert worden sein.
Man kann schon gespannt sein, was Finanzminister Schelling zu diesen angeblichen Insider-Informationen sagen wird.
Quelle: Unzensuriert.at
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